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Kann das einfach weg?

Aus Sicht der Stadt Bad Wurzach offenbar ja, aus Sicht vieler Anderer definitiv nicht!

Anwohner und Unterstützer

versammeln sich zum Fototermin am 27.09.2025

Intaktes Ökosystem

mit teilweise über hundert Jahre alten Eichen.

Zusätzlicher Durchgangsverkehr

inkl. Falschfahrer

Neue Verbindungsstraße mitten durchs "kleine Wäldchen" für die Anwohner des neu geplanten Baugebiets Reischberghöhe VI in Bad Wurzach


NEIN zu diesem Vorhaben

Dort, wo der bisherige Bebauungsplan angrenzend an ein kleines Wäldchen einen Kinderspielplatz vorgesehen hatte, soll nun eine Verbindungsstraße durch ein ruhiges Wohngebiet für eine zusätzliche Ableitung des Anwohnerverkehrs der Reischberghöhe in Richtung Kindergarten, Grundschule und Innenstadt erfolgen.

Für die Straßenbaumaßnahme müsste ein kleiner, intakter Wald mit teilweise über hundert Jahre alten Eichen durchtrennt und teilweise gerodet werden.

Vermutlich würden auch nicht direkt zur Fällung vorgesehene Bestände in der Folge der Straßenbaumaßnahme durch Störung des Wasserhaushaltes (mit Kieskoffer bis zu 3m tiefem Geländeeinschnitt) absterben.

Gut sichtbar die Markierungen für den geplanten Straßenverlauf

Blick auf das kleine Wäldchen vom Baugebiet Reischberghöhe VI aus

Kartendarstellung

Natur und Umwelt

Foto: Alte Eichen im kleinen Wäldchen

Habitatvernichtung 

Das kleine Wäldchen ist ein intaktes Ökosystem mit teilweise über hundert Jahre alten Eichen. Es erfüllt wichtige Funktionen für den Naturhaushalt (Lebensraum für Vögel, Insekten und Kleinsäuger, Klimaschutz durch CO₂-Bindung, Kühlung im Sommer, Grundwasserschutz). Eine Rodung stellt einen erheblichen, dauerhaften Eingriff dar.

Nach § 39 BNatSchG ist die Zerstörung von Lebensstätten wildlebender Tierarten verboten. Alte Eichen sind zudem oft Habitatbäume für Fledermäuse und höhlenbewohnende Vögel.

Die Bedeutung alter Eichen

Alte, große Eichen sind im Naturschutz besonders wichtig, weil sie häufig Habitatbäume sind:

Höhlenbäume:
Alte Eichen bilden durch Astabbrüche, Faulstellen oder Spechthöhlen zahlreiche Hohlräume. Diese dienen als Quartiere für Fledermäuse, Höhlenbrüter (z. B. Spechte, Meisen, Stare, Hohltauben, Eulen) und Kleinsäuger.

Totholzstrukturen:
Abgestorbene Äste und Rindenbereiche bieten Lebensraum für Käfer, Spinnen und andere Insekten. Viele dieser Arten sind streng geschützt (z. B. Hirschkäfer, Eremitkäfer).

Jahreszeitliche Nutzung:
Fledermäuse nutzen Baumhöhlen nicht nur zur Fortpflanzung, sondern auch als Winterquartier. Das macht solche Bäume ganzjährig schützenswert.

Artenschutzrechtliche Aspekte

Fledermäuse

Alle 25 in Deutschland vorkommenden Fledermausarten sind streng geschützt nach § 44 BNatSchG sowie nach der FFH-Richtlinie (Anhang IV).

Verboten ist nicht nur das Töten, sondern auch das Zerstören ihrer Quartiere. Das gilt ganzjährig.


Höhlenbewohnende Vögel

Viele Arten sind auf Baumhöhlen angewiesen (z. B. Waldkauz, Star, Spechte).

Ihre Nester sind nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG streng geschützt (Zerstörung und Entfernung verboten).

Käferarten

Alte Eichen sind Lebensraum seltener Käferarten wie Eremit (Osmoderma eremita) oder Hirschkäfer. Diese sind ebenfalls nach EU-Recht streng geschützt.

Konsequenz

Artenschutzprüfung (ASP):
Bevor gefällt oder gerodet wird, muss eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erfolgen.

Werden streng geschützte Arten nachgewiesen, ist die Fällung ohne Ausnahmegenehmigung rechtswidrig.

Solche Ausnahmegenehmigungen sind nur in engen Grenzen möglich (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) – und nur, wenn es keine zumutbare Alternative gibt und der Eingriff durch „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ gerechtfertigt ist.

Ein reiner Komfortgewinn durch eine dritte Ausfahrt wäre rechtlich kaum als „zwingender Grund“ haltbar!

Flächenversiegelung

Durch den Bau der Verbindungsstraße werden weitere Flächen versiegelt mit zusätzlicher Wasserableitung Hangabwärts und im Sommer aufgeheizt. Ein Schlag gegen die klimaresiliente Stadt – In Zeiten steigender Temperaturen und von Starkregenereignissen ist es völlig aus der Zeit gefallen, einen solchen Mikrowald zu (zer-) stören.


Wasserhaushalt

Regenwasser kann nicht mehr versickern, Grundwasserneubildung und natürliche Rückhaltung werden reduziert. Dies erhöht das Risiko von Hochwasser und Überschwemmungen in angrenzenden Gebieten.

Biodiversität

Bodenorganismen, Pflanzen und Kleintiere verlieren Lebensraum. In Verbindung mit der Abholzung des Wäldchens führt die Straße zu einem massiven Eingriff in das lokale Ökosystem.

Klimaanpassung und Mikroklima

Versiegelte Flächen heizen sich stark auf und verstärken den Hitzeeffekt. Das lokale Mikroklima würde deutlich beeinträchtigt, während das Wäldchen bisher kühlend wirkt.

Rechtliche Vorgaben

Nach § 1a BauGB ist der Boden sparsam und schonend zu nutzen. Nach der Eingriffsregelung des BNatSchG (§§ 13 ff.) müsste jeder Eingriff vermieden oder kompensiert werden. Eine zusätzliche Straße ist jedoch nicht zwingend notwendig, da das Neubaugebiet bereits über zwei Ausfahrten verfügt.

Verkehr, Lärm und Sicherheit

Zusätzlicher Durchgangsverkehr inkl. Falschfahrer

Ungeeignete Straßen

Ein für zusätzlichen Durchgangsverkehr völlig ungeeignetes Wohnviertel mit unübersichtlicher Straßenführung und starkem Gefälle (bis zu 13% -Winterdienst!) soll nun für weitergehenden Durchgangsverkehr geöffnet werden. Auch die Straßenbreiten in dem Bereich von meist nur 4m bis 5m sprechen klar gegen eine solche Öffnung.

Mehr innerörtlicher Verkehr und Lärm

Der Verkehr des Wohngebiets Reischberg
wird dadurch zu einem bedeutenden Teil von den bisherigen zwei Zufahrten direkt an
der Ortsumfahrung, in die Innenstadt umgeleitet und stört und gefährdet damit viele
Anwohner und widerspricht auch dem Ziel die Innenstadt vom Verkehr zu entlasten.

Schulweggefährdung

Insbesondere die Grundschule Bad Wurzach, sowie die
Kindergärten Sonnentau und St. Verena hat dadurch eine deutliche Zunahme der
Verkehrsbewegungen in deren näheren Umfeld zu erwarten. Dies wiederum wird
noch mehr Eltern aus Sicherheitsgründen ermuntern, ihre Kinder per „Elterntaxi“ zur
Schule zu bringen.

Problematische Fußgängersituation

Auch ein gesicherter Fußweg vom
Wohngebiet Reischberg zur Grundschule und in die Stadt ist damit noch weniger
gegeben, muss man auf dem Weg von dem Wohngebiet bis zur Memminger Straße
doch dreimal diese künftige Durchgangsstraße queren.
Bestehende direkte Ableitung Birkhahnstraße – Das neue Baugebiet
Reischberghöhe VI grenzt direkt an die Birkhahnstraße! Diese ist eine übersichtliche
und direkt für Zufahrtszwecke gebaute, 6m breite Straße mit meist weit
zurückgesetzen Häusern. Wozu soll da eine weitere, teure Straße gebaut werden?!

Kosten

798363

EUR ?

Die Kosten für diese unnötige, zusätzliche Reischbergzufahrt sind, in schwierigen Zeiten, ein echtes Ärgernis.

Ob der hierfür notwendige, sicher hohe sechsstellige, Betrag in eine aktuelle Finanzlage mit massiv einbrechendem Gewerbesteuereinnahmen (Glasfabrik etc.), einer teuren Rathaussanierung und eines nicht erwarteten Millionen-Abmangels bei den Kurbetrieben passt, ist mehr als fraglich!

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